Cuckold - Vertrag
Zweiter Nachtrag
Cuckold - Vertrag
(Vereinbarungen/Regelungen)
Dies ist der zweite Nachtrag zu dem am
07.01.2015 geschlossenen Cuckold – Vertrag und dem ersten Nachtrag zum Cuckold
Vertrag vom 10.02.2015
zwischen
EHEHERRIN
(geboren
XX.XX.XXXX)
nachstehend „Herrin",
„Lady" oder „Ehecuckoldress“ genannt
und
CUCKOLD
(geboren
XX.XX.XXXX)
nachstehend „Cuckold"
oder "Ehecuckold“ genannt
Vorbemerkung:
Diese hier im
Nachtrag getroffenen Vereinbarung wurde in voller geistiger Gesundheit und frei
von Zwängen geschlossen. Sie basiert auf gegenseitiger Zuneigung und Respekt
von Herrin und Cuckold. Alle in der Vereinbarung angesprochenen oder
entspringenden sadomasochistischen Praktiken sind, auch wenn in der Umsetzung
Zwang im Spiel sein kann, einvernehmlich, und der Cuckold verzichtet
ausdrücklich darauf, jemals in dieser Richtung rechtliche Schritte gegen die
Herrin zu ergreifen oder rechtliche Schritte gegen die Herrin zu unterstützen.
Alle im Cuckold – Vertrag, welcher am 07.01.2015 in Kraft
getreten ist, sowie in allen vorangegangenen nachträgen zum Cuckold – Vertrag getroffenen
Vereinbarungen bleiben unangetastet. Dieser Nachtrag ergänzt den Vertrag
lediglich.
Der Cuckold hat sich einen „Prinz Albert Ring“ als Pircing
stechen zu lassen. Der Zeitpunkt wann diese Maßnahme durchgeführt wird bestimmt
alleinig die Eheherrin, dem Cuckold steht es aber zu der Herrin Vorschläge für
Ort und Zeitpunkt zu unterbreiten. Der Cuckold hat in Pircingstudio demütigende
Kleidung zu tragen, welche von der Herrin bestimmt wird.
Das Stechen des Pircings erfolgt unter zumindest örtlicher
Betäubung. Die Art des Pircing-Schmucks wird von der Herrin bestimmt. Das
Schmuckstück sollte nach dem Dehnen eine mindestdicke von 4mm haben um ein
herauswachsen zu verhindern.
Der „Prinz Albert Ring“ ist von Cuckold dann dauerhaft zu
tragen, es sei denn gesundheitliche Probleme verlangen ein entfernen.
Der Cuckold hat dafür zu sorgen das nach anbringen des
Pircings ein geeigneter Keucheitkäfig verfügbar ist.
Cuckolds mit
der Ehecucoldress
Ist die Herrin nicht Anwesend, ( z.B. Verreist ) so ist es
dem Ehecuckold erst erlaubt seinen Schlafplatz einzunehmen wenn dieser ihm von
der Eheherrin mitgeteilt wurde, welches per Smartphone, Telefon, PC oder einem
anderen Kommunikationsmittel erfolgen kann. Dieses ist auf Wunsch der Herrin
z.B. durch ein Foto zu Dokumentieren.
Dem Cuckold ist es IMMER
Untersagt, ohne Aufforderung der Eheherrin das Ehebett zu betreten.
Cuckolds
Der Herrin ist es erlaubt den Cuckold mittels Viagra auf eine größere
Standfestigkeit zu trainieren, damit der Cuckold ihr bei anderen Frauen, welche
Sie aussucht, keine Schande macht. Eine Zusätzliche Einnahme von Poppers ist
hierbei verboten. Ebenfalls ist es der Herrin erlaubt aus erzieherischen
Maßnahmen Erektionshemmende Cremes oder Mittel zu verwenden. Über die Dauer des
Erektionsverlustes entscheidet alleinig die Cuckoldress. Wie bereits im
Cuckold-Vertrag beschrieben dürfen alle verwendeten Mittel jedoch nie unter den
engeren Kreis der Drogen fallen oder sogar abhängig machen.
Der Cuckold hat die Namen die ihm von
der Herrin genannt werden sauber in einem Schriftstück aufzuführen und dieses
als „Anhang B / Cuckoldnamen“ dem Cuckold-Vertrag beizufügen.
Die Eheherrin stellt einen Strafenkatalog auf in dem
Verfehlungen des Cuckolds bestimmten Disziplinierungsmaßnamen gegenübergestellt
werden. Dieser Strafenkatalog kann jederzeit von der Herrin erweitert oder
verändert werden. Auch obliegt es der Herrin jederzeit das Strafmaßnahmen zu
erhöhen, denn die im Strafenkatalog angegebenen Maßnahmen verstehen sich als
Mindeststrafen. Der Cuckold hat die Strafen die ihm von der Herrin genannt
werden sauber in einem Schriftstück aufzuführen und dieses als
„Anhang A / Strafenkatalog“ dem Cuckold-Vertrag beizufügen.
Der Cuckold hat weder bei Art, Härte, Ort sowie Person welche die
Disziplinierung ausführt ein einspruchsrecht,
so wie bereits im Cuckold-Vertrag beschrieben.
§13 Nachtrag)
Alltägliches
Die Eheherrin erhält einen eigenen Zugang zum Online Blog den
der Cuckold unter: http://cuckoldgummipudel.blogspot.de/ oder http://gummipudel.de
angelegt hat. Der Benutzername der Herrin bei Google Blogger lautet: XXXXXX das Passwort lautet: XXXXXX . Diese Zugangsdaten dürfen vom Cuckold nur
zu Administrativen Zwecken benutzt werden. Mit diesem Zugang ist nur die Herrin
Schreibberechtigt. Die Herrin darf hingegen mit beiden Zugängen im Blog
Schreiben oder löschen. Die Eheherrin kann via Mail an die E-Mail Adresse: XXXXXX einen Text und / oder Bilder senden, welche sofort veröffentlicht werden. Der
Ehecuckold kann via Mail an die E-Mail Adresse: XXXXXX einen Text und / oder Bilder senden, welche sofort veröffentlicht werden. Bei
beiden Mailadressen dürfen keine direkten Namen oder Signaturen in der Mail
verwenden, da diese auch im Blog angezeigt werden. Die maximale Größe der
E-Mail inklusive Bilder darf 10 MB nicht übersteigen. Der Text in der „Betreff
Zeile“ der E-Mail erscheint im Blog als Überschrift.
Der Nachtrages tritt mit der Vorlage bei der Herrin in
Kraft und gilt Rückwirkend zum in Kraft treten des Cuckold - Vertrages. Die
Herrin und der Cuckold bestätigen die Vorlage mit ihrer Unterschrift. Der
Nachtrag kann nur mit dem gesamten Vertrag gekündigt werden. Hierbei gelten die
im Cuckold – Vertrag angegebenen Fristen.
Datum:
___________________________________________________________
Unterschrift
Ehecuckold ______________________________________________
CUCKOLD
Unterschrift
Ehecuckolddress __________________________________________
EHEHERRIN